Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf
arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.
Der ArbN verletzt seine vertraglichen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3 AGG, wenn er auf einer Weihnachtsfeier eine Kollegin mit sexuellen Äußerungen belästigt. Das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs mit einem Landesbediensteten erfüllt den Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts. Es zeigt, dass es dem Kommissaranwärter an der gerade für den Polizeivollzugsdienst erforderlichen Bereitschaft, die Rechtsordnung einzuhalten, sowie der nötigen Aufrichtigkeit und Loyalität fehlt.
Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers ...
Einen wichtigen Hinweis zur Abmahnung hat das LAG Köln gegeben. Nach der Entscheidung muss in einer Abmahnung der Anlass und die Eigenart der beanstandeten Pflichtverletzung in tatsächlicher Hinsicht hinreichend ...
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Auch ein einmaliger 10-minütiger Cafébesuch kann ohne Ausloggen bei beharrlicher Leugnung bis zum Nachweis einen wichtigen Grund nach
§ 626 Abs. 1 BGB bilden.