12.09.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsratswahl
An eine privatwirtschaftlich organisierte Tochtergesellschaft langfristig überlassene „ArbN des öffentlichen Dienstes“ wählen und zählen bei der Betriebsratswahl im Beschäftigungsbetrieb mit und sind dort auch wählbar (LAG Schleswig-Holstein 23.3.11, 3 TaBV 31/10, Abruf-Nr. 113091 ; 5.4.11, 2 TaBV 35/10d, Abruf-Nr. 113092 ; 27.4.11, 3 TaBV 36/10, Abruf-Nr. 113093 ).