Das LAG Niedersachsen hat entschieden, dass § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG keine zeitliche Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbots enthält. Damit stellt es sich gegen die Rechtsprechung des BAG.
Ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet, „im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten“, folgt allein daraus nicht, dass die Überstunden nicht gesondert vergütet werden.
Fehlschritte im Job können nicht nur arbeitsrechtliche Folgen haben. Das zeigt der Fall einer 47-jährigen Lehrerin, die nun wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt wurde. Das Amtsgericht Soltau sah es als erwiesen an, dass sie sich im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war.
Insbesondere die Kettenbefristung, also das Hintereinanderschalten mehrerer befristeter Arbeitsverträge und die Möglichkeit der Befristung ohne sachlichen Grund, stehen seit Jahren aus sozialen Gründen in der ...
Zum 1.10.16 wurde der Wortlaut des § 309 Nr. 13 BGB anlässlich des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts geändert.
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Bei einer nur teilweisen „Ohne-Rechnung-Abrede“ ist ein Werkvertrag nichtig, wenn die Parteien bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG
verstoßen, indem sie vereinbaren, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden soll. Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag nachträglich durch eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ so
abgeändert wird, dass er nun vom Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG erfasst ...