Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Ein Arbeitgeber muss seitdem seinen Arbeitnehmern für jede geleistete Stunde mindestens 8,50 EUR zahlen. Am meisten profitieren Beschäftigte im Gastgewerbe davon. Mehr als die Hälfte von ihnen (54 Prozent) würden heute weniger als 8,50 EUR je Stunde verdienen, wenn es den Mindestlohn nicht gäbe.
Das Hess. Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags eines Mathematikers mit der Universität Gießen in einem Berufungsverfahren verhandelt. Das Arbeitsgericht Gießen hatte ...
43 Prozent der Bewerber schummeln in ihren Bewerbungsunterlagen. Zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt der Umfrage-Report 2014/2015 der Jobbörse Jobware.
Die Regelungen zum Mindestlohn führen weiterhin in vielen Bereichen zur Verunsicherung. So stellte sich die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer mittels einer ...
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Kündigungsschutzklagen können insbesondere bei Eintreten von ArbN-Schutzvorschriften mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden sein. Diese Probleme können durch den Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags (AV) gelöst werden. Nachfolgend daher die fünf wichtigsten Fragen zum Aufhebungsvertrag.