Eine gedankliche Zuordnung reicht für einen Kausalzusammenhang
zwischen zeitweiligem Ausfall eines ArbN und der Einstellung einer Vertretungskraft aus. Der ArbG muss die Vertretung bei Vertragsschluss
offenkundig einem oder mehreren abwesenden ArbN zuordnen, wobei
eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag ausreicht. Eine entsprechende Umorganisation der Arbeitsverteilung ist hingegen für eine wirksame Vertretungsbefristung nicht erforderlich (BAG 11.2.15, 7 AZR 113/13, Abruf-Nr. 176133 ).
Einem Verkaufsreisendem wird fristlos gekündigt, weil er sich weigert mit Firmenfahrzeug zu fahren, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen sind.
Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 beschlossen. Danach steigt in der Rentenversicherung ab Januar 2016 die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro auf 6.200 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.
Gewährt der ArbG einem Mitarbeiter ein privates Darlehen, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die vereinbarten Darlehenszinsen geringer sind als die marktüblichen Zinsen. Ein aktuelles BMF-Schreiben ...
„Mit der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September zurückgegangen. Saisonbereinigt gab es zwar einen geringfügigen Anstieg, insgesamt hat die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt aber angehalten.
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Das LAG Nürnberg hat in einem Fall entschieden, der sicherlich in vielen Betrieben für Diskussionsstoff sorgt. Hat der ArbG bisher die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und deshalb keinen Lohnabzug vorgenommen, folgt hieraus keine betriebliche Übung. Er kann die Lohnzahlung für Raucherpausen künftig einstellen.