Ein Praxishinhaber, der einer Mitarbeiterin kündigt, muss die Vermutung widerlegen können, dass er die Kündigung aus Altersgründen ausgesprochen hat. Anderenfalls ist die Kündigung eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG und damit unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 23. Juli 2015 entschieden (Az. 6 AZR 457/14).
Rentner, die zum Stichtag der Einführung der neuen abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte am 1. Juli 2014 bereits eine Altersrente mit Abschlägen bezogen, können nicht in die neue ...
„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin günstig: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im August saisonbereinigt gesunken, das Beschäftigungswachstum hält an.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der ...
Zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist es arbeitslosen Empfängern der steuerfinanzierten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II („Hartz IV“) zumutbar, vorzeitig Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch dann, wenn die vorzeitige Altersrente nur mit dauerhaften Abschlägen gezahlt wird. Weigern sich die Leistungsempfänger, die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, kann das Jobcenter die Leistungen nach dem SGB II ablehnen.
Sind auf einer Mobbingschulung vermittelte Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb erforderlich, muss der ArbG die Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG tragen. Eine solche Schulung ist auch ...
Umkleidezeiten sind als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das Umziehen fremdnützig im Interesse des ArbG erfolgt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Dienstkleidung zwingend zu tragen und eine private Nutzung ...
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Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zum AGG.