Bislang war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob der ArbG die Erklärung nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG im bestehenden Arbeitsverhältnis abgeben muss, wenn er von der dort geregelten Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Nach dieser Norm kann der ArbG den Erholungsurlaub im Urlaubsjahr für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 kürzen. Nach Aufgabe der Surrogatstheorie geht das BAG davon aus, dass die Kürzungsmöglichkeit entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit beendet wird.
An Arbeitszeugnisse sind allgemeine Anforderungen zu stellen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer ein neues Zeugnis fordern, das den Anforderungen entspricht.
Ein Arbeitnehmer, der seit einem Motorradunfall im Rollstuhl sitzt und schwerbehindert ist, verklagt seine Arbeitgeberin auf Entfernung von Abmahnungen, Zahlung von Vergütung und Entschädigung wegen Diskriminierung in ...
Der Anspruch auf Krankengeld hängt nicht davon ab, dass die Formulare „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Auszahlschein für Krankengeld“ verwendet werden.
Um sich im Berufsalltag über vertrauliche Dinge mit Kollegen und Geschäftspartnern abzustimmen, nutzt mehr als jeder vierte deutsche Arbeitnehmer Chats. Grund hierfür: Derartige Vertraulichkeiten sollen laut den ...
Bisher wurde Minijobbern oftmals kein Urlaub vergütet. Die neuen Aufzeichnungspflichten durch das MiLoG machen diese Praxis zunichte.
AA beantwortet in diesem Zusammenhang, ob der Minijobber auf seinen Urlaubsanspruch ...
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Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht und zur Entgeltfortzahlung.