Ob im Beruf oder im Privaten: Konflikte sollte man nicht schwelen lassen, sondern offen und sachlich ansprechen, rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Konstruktiv miteinander zu reden ist in solchen Situationen gar nicht so einfach. Die BGW gibt fünf Tipps, wie es gelingt.
Die dem schnellen Wandel ausgesetzte Arbeitswelt bringt Menschen immer häufiger in Situationen, denen sie sich nicht mehr gewachsen fühlen. Belastungen, die sich aus den veränderten Arbeitsbedingungen ergeben, ...
Es klingt wie aus einem Science-Fiction-Film: Eine Software erstellt allein anhand der Sprache ein detailliertes Persönlichkeitsprofil einer Person. Sie kann dadurch ermitteln, ob ein Bewerber zu einem Unternehmen ...
„Mit der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im April erneut deutlich gesunken. Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich damit fort.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Das Verbot der Religionsausübung am Arbeitsplatz durch Untersagung, ein islamisches Kopftuch zu tragen, stellt einen Eingriff in die Garantie der Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK dar. Die Mitgliedstaaten und ihre ...
Stellt ein ArbG seinen ArbN einen Platz zum Abstellen des privaten Pkw während der Arbeitszeit zur Verfügung, muss er auch die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten beachten. Problematisch ist, wer für deren ...
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
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Steht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die
Anwendbarkeit eines Tarifgewerks dem Grunde nach fest, entbindet dies das Gericht nicht von der Prüfung der korrekten Eingruppierung des ArbN. Der Erwerb von Unternehmensanteilen stellt nach den Normen des Europarechts und auch nach der Rechtsprechung des EuGH keinen (Teil-)Betriebsübergang dar.