Auch Schadenersatzansprüche des ArbG gegen seinen ArbN wegen einer tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten unterliegen der (allgemeinen) arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.
Die Herabsetzung des Mindestlohns für Zeitungszusteller bis zum 31.12.17 durch die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des ArbZG, haben Zeitungszusteller Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent des ihnen zustehenden Mindestlohns, sofern nicht eine höhere Vergütung vereinbart ist.
Das Amtsgericht Sinsheim hat einen 32-jährigen Arbeitslosengeldempfänger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Arbeitslose hatte in den zurückliegenden Jahren mehrfach die Aufnahme von ...
Das Streikverbot für Beamte ist als eigenständig hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG im Einklang und ist ...
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Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zum Teilzeitanspruch.