Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Vertragsrecht, zum Prozessrecht und zum Rechtsweg.
Ein ArbN darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Weist der ArbG nach, dass der ArbN aus freien Stücken und in voller ...
Der Anspruch eines ArbN auf bezahlten Jahresurlaub geht nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod unter. Außerdem können die Erben eines verstorbenen ArbN eine finanzielle Vergütung für den von ihm nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen.
§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regel neben den prozessualen auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche aus. Von diesem Ausschluss ist auch die Pauschale nach § 288 Abs.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung, zum Prozessrecht und zur Bezugnahme auf ...
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„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im Oktober weiter ab. Das Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzt sich fort und die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen pendelt sich auf einem sehr hohen Niveau ein.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.