Die Reduzierung der Arbeitszeit soll ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat berät am 23.11.18 abschließend über die Einführung der Brückenteilzeit. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.
Der Bundesrat fordert Änderungen an dem geplanten Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, mit dem Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. In seiner am 21.9.
Damit zusätzliche Beschäftigungsangebote entstehen, investiert die Bundesregierung bis 2022 vier Milliarden Euro. Langzeitarbeitslose sollen über einen längeren Zeitraum sozialversichert beschäftigt werden – in der Privatwirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen. Zudem sollen sie umfassend betreut werden, damit sich ihre Chancen auf einen Job verbessern.
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer „Brückenteilzeit“. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat er heute fristverkürzt im ersten Durchgang ohne ...
Teilzeitbeschäftigte sollen künftig leichter in einen Vollzeitjob wechseln dürfen und umgekehrt. Das Bundeskabinett einigte sich am 13.6.18 auf die Einführung einer „Brückenteilzeit“. Der Bundesrat berät den ...
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Der BRAK liegt das Abschlussgutachten zum beA vor. Die dargestellten Schwachstellen sollen kurzfristig beseitigt werden. Denn schon zum 3.9.18 soll die passive Nutzungspflicht wieder aufleben.