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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat übt Kritik am geplanten Teilhabechancengesetz

    | Der Bundesrat fordert Änderungen an dem geplanten Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, mit dem Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. In seiner am 21.9.18 beschlossenen Stellungnahme hält er es für verfehlt, dass das geplante Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erst nach sieben Jahren Arbeitslosigkeit gelten soll. |

    Förderung nach sieben Jahren zu spät

    Die Erfahrungen zeigten, dass die Chancen auf Wiederbeschäftigung bereits nach fünf Jahren ausgesprochen gering seien, begründet der Bundesrat seine Kritik. Die Förderung solle deshalb schon dann möglich sein, wenn Personen innerhalb der letzten sechs Jahre fünf Jahre arbeitslos waren. Wichtig ist den Ländern auch, dass entlassene Strafgefangene von der Förderung nicht ausgeschlossen sind.

    Mehr Unterstützung bei der Weiterbildung

    Die Beschäftigungen zur Eingliederungen von Personen, die zwei Jahre arbeitslos waren, sollen nach Ansicht des Bundesrats zum Erwerb von Versicherungsansprüchen führen. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, den geplanten Zuschuss für Weiterbildungskosten des Arbeitgebers deutlich zu erhöhen. Er schlägt vor, dass die Kosten nicht nur hälftig, sondern vollständig übernommen werden sollten. Gerade in den ersten beiden Jahren sei bei den Beschäftigten von einem großen Weiterbildungsbedarf auszugehen, heißt es zur Begründung.

    Öffnungsklausel für Modellprojekte

    Zudem möchte der Bundesrat sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose, die bereits von einem Landesprogramm gefördert werden, von der Teilnahme an den neuen Instrumenten des Bundes nicht ausgeschlossen sind. Weiter bittet er um Prüfung, ob über das neue Teilhabeinstrument auch Modellprojekte gefördert werden können, die von Ländern und Kommunen speziell für bestimmte Regionen entwickelt wurden.

    Anreize für Berufsausbildung schaffen

    Schließlich wollen die Länder das laufende Gesetzgebungsverfahren nutzen, um einen deutlicheren Anreiz für die Aufnahme einer Berufsausbildung zu setzen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie schlagen deshalb eine Regelung vor, nach der die Ausbildungsvergütung über die Anhebung des Freibetrages und der Abschreibbarkeit steuerlich besser berücksichtigt würde.

    Die Pläne der Bundesregierung

    Mit den geplanten Lohnkostenzuschüssen möchte die Bundesregierung Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Voraussetzung für eine Förderung über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll eine siebenjährige Arbeitslosigkeit unter Bezug von Hartz IV sein. Außerdem müssen die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sein. Laut Gesetzentwurf wird der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre ausgezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, sollen sie von den Jobcentern umfassend betreut werden.

    Insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung

    Für eine Förderung nach einer zweijährigen Arbeitslosigkeit muss das Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre geschlossen wird. Der Zuschuss beträgt dann 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

     

    Insgesamt stellt die Bundesregierung rund 4 Milliarden Euro für diese Fördermaßnahmen zur Verfügung

    Stellungnahme geht in den Bundestag

     

    Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

     

    Quelle | Bundesrat

    Quelle: ID 45510227