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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Gesetze, Richtlinien, Verordnungen: Was kommt auf die ArbG im Jahr 2026 zu?

    Das Jahr 2026 markiert keinen klassischen „Reformknall“, sondern einen Umsetzungs- und Anwendungsstichtag für mehrere bereits beschlossene europäische Regelwerke. Für ArbG in Deutschland bedeutet dies vor allem: Vorbereitung, Strukturierung und rechtssichere Implementierung. Arbeitsrechtlich stehen Transparenz, Digitalisierung und Mitbestimmung im Vordergrund.

    1. Entgelttransparenzrichtlinie ‒ Umsetzung bis Juni 2026

    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) ist bis spätestens 7.6.26 in deutsches Recht umzusetzen. Sie wird das bestehende Entgelttransparenzgesetz deutlich erweitern. ArbG müssen u. a. schon im Bewerbungsverfahren Informationen zum Einstiegsentgelt oder zur Entgeltspanne bereitstellen. Zudem werden individuelle Auskunftsansprüche der Beschäftigten gestärkt, flankiert durch eine Beweislastverschiebung bei behaupteter Entgeltdiskriminierung. Unterschiede in der Vergütung müssen künftig klar auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zurückgeführt werden können.

     

    PRAXISTIPP — ArbG sollten frühzeitig Vergütungsstrukturen, Stellenprofile und variable Entgeltbestandteile systematisch erfassen und dokumentieren. Rechtsanwälte sollten ihre Mandanten bei der rechtssicheren Neugestaltung von Vergütungsmodellen und Recruiting-Prozessen begleiten.