Das Amtsgericht Altena hat am 15. Februar 2011 (Az: 2 C 291/10; Abruf-Nr. 120995 ) entschieden, dass im Urteilsfall ein Ausfallhonorar in Höhe von 270 Euro gerechtfertigt war. Der zur Zahlung verurteilte Patient hatte zwar den Termin per E-Mail vorher abgesagt, aber die vereinbarte 48-Stunden-Frist nicht eingehalten. Zitat aus dem Urteil: „Das Interesse des Arztes, durch eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit durch kurzfristige Absagen keinen Verdienstausfall zu erleiden, rechtfertigt es hier, die ...
Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. September 2011 (Az: 10 C 102/11; Abruf-Nr. 120506 ) entschieden, dass die Weitergabe von Patientenunterlagen durch ein Abrechnungsunternehmen an die refinanzierende Bank nicht ...
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat (Az: L 2 SO 5698/10) entschieden, dass im Urteilsfall der Kläger – ein Sozialhilfeempfänger – keinen Anspruch auf ein Darlehen für eine Implantatversorgung hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Beschluss vom 9. Mai 2011 (Az: 8 W 20/11) entschieden, dass ein Patient keinen Anspruch auf das Original seiner Behandlungsunterlagen hat.
Ein Zahnarzt hatte eine Firma mit der Erstellung einer Homepage für seine Praxis beauftragt. Diese Firma verwendete dafür Bilder, an denen sie keine Rechte besaß. Der Rechtinhaber verklagte daraufhin den Zahnarzt.
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Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
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Immer mehr KI-basierte Lösungen helfen, den Alltag in der Arzt- oder Zahnarztpraxis effizienter zu gestalten. Aber ist das rechtlich immer zulässig? Das IWW-Webinar am 01.07.2026 erläutert die juristischen Rahmenbedingungen und zeigt, bei welchen Einsatzbereichen Vorsicht geboten ist.
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Schon seit dem November letzten Jahres ist es bekannt: Ab dem 1. Juli 2012 ist für alle Zahnärzte verpflichtend ein einheitliches Rechnungsformular zu verwenden. Und schon seitdem ist auch bekannt, dass das vom Bundesrat verabschiedete Formular grob fehlerhaft ist. Dennoch wurde erst jetzt von der Änderungsermächtigung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 GOZ Gebrauch gemacht. Das überarbeitete Formular wurde nun am 2. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.