Gute Nachrichten für die Immobilienbesitzer unter den Zahnärzten: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Schuldzinsen, die nach dem Verkauf einer vermieteten Immobilie entstehen bzw. verbleiben, generell als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind – wenn der Verkaufserlös nicht reicht, um das Immobiliendarlehen vollständig zu tilgen (Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 45/13, Abruf-Nr. 141515) .
Privatpatienten, die „knapp bei Kasse“ sind, haben oft von mehreren Gläubigern unbezahlte Rechnungen vorliegen. Sie bezahlen dann häufig die Rechnung zuerst, die ihnen am meisten Ärger verursachen könnte – das ...
Beratungsgespräche können sehr zeitintensiv sein, nicht zuletzt wegen steigender Anforderungen an die Beratungsinhalte. Mit Blick auf die sich aus der GOÄ ergebenden Abrechnungsmöglichkeiten kann hieraus leicht ein ...
Manche Zahnärzte praktizieren in eigenen Räumen, die meisten mieten jedoch Räumlichkeiten an, um dort Ihrer Arbeit nachzugehen. Kommt es dann zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder der Vermietergesellschaft, sollte der Zahnarzt seine Rechte als (Gewerbe-)Mieter kennen – insbesondere, wenn Mängel in den Mieträumen auftreten. Dieser Beitrag klärt auf, worauf Zahnärzte achten sollten, wenn es zum Streit kommt.
Der Inhaber einer Handelsvertretung hatte seine Ehefrau als geringfügig Beschäftigte 12 Stunden pro Woche für 100 Euro pro Monat und der Möglichkeit, einen PKW ohne Einschränkung und Selbstbeteiligung zu nutzen, ...
Die Familienkasse des Bundeszentralamts für Steuern hat ein Merkblatt zum Kindergeld 2014 veröffentlicht. Dieses Merkblatt soll dem Leser einen Überblick über den Umfang der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld ...
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
Ein Vertragszahnarzt mit zwei Teilzulassungen kann auch zwei Vertragszahnarztsitze mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag haben (LSG Sachsen 2.10.2013, L 8 KA 48/11, anhängig beim BSG B 6 KA 11/14 R).