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  • · Fachbeitrag · Vertragszahnärzte

    Neue Möglichkeiten zur zahnmedizinischen Behandlung von Patienten in Pflegeeinrichtungen

    von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Mit dem Ziel, die zahnmedizinische Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen „deutlich“ zu verbessern, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Diese gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Wir hatten hierüber kurz in ZWD 07/2014, Seite 1, berichtet - nun folgen die Details. |

    Wie die Patienten in Pflegeheimen profitieren

    Pflegebedürftige Patienten in stationären Einrichtungen können regelmäßig nicht mehr die Zahnarztpraxis aufsuchen und haben besondere Bedürfnisse bei ihrer zahnmedizinischen Behandlung. In der am 1. April 2014 in Kraft getretenen „Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen“ finden diese Aspekte Berücksichtigung. Details hierzu sind im Netz abrufbar unter der Adresse www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-13-3-2014.854.de.html.

     

    In dem Wissen, dass gute Zahn- und Mundgesundheit sowie Schmerzfreiheit das Essen und Sprechen erleichtern, damit die soziale Teilhabe fördern und insbesondere bei Pflegebedürftigen die gesamte Lebensqualität heben, soll dazu beigetragen werden, Erkrankungen nicht nur adäquat zu behandeln, sondern auch zu verhindern. Zahnmedizinisch bedingte Krankentransporte und Krankenhausaufenthalte sollen künftig möglichst entfallen.