25.05.2016 · Nachricht · Arbeitsrecht
Ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber ab dem Verlangen nach Elternzeit nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht gekündigt werden. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss das beim Arbeitgeber schriftlich verlangen. So steht es in § 16 Abs. 1 BEEG. Fax oder E-Mail reichen dafür nicht aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Mai 2016 entschieden (Az. 9 AZR 145/15, Abruf-Nr.
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19.05.2016 · Nachricht · OLG Hamm
Ein Zahnarzt kann für eine Behandlung mittels Infiltrations- oder Leitungsanästhesie haften, wenn er den Patienten über die als echte Alternative mögliche Behandlung mittels intraligamentärer Anästhesie nicht ...
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13.05.2016 · Nachricht · Arzthaftung
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat jetzt seine neue Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern im Jahre 2015 vorgelegt. Dieser Beitrag enthält einige Ergebnisse aus dem Bereich der Zahnmedizin.
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12.05.2016 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Die Schenkung- und Erbschaftsteuer ist ein hoch umstrittenes Thema. Bis 30. Juni dieses Jahres muss der Gesetzgeber seine Reform aus dem Jahr 2009 nochmals nachbessern – und ist, wie so oft, spät dran. Über die Folgen ergebnislosen Fristablaufs wird bereits diskutiert. Es zeichnet sich ab, dass bei Vorliegen bestimmter Konstellationen kurfristiges Handeln angezeigt sein kann.
12.05.2016 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Der Begriff des Marketings ist mittlerweile auch in Zahnarztpraxen etabliert. Aktuell wird er jedoch meist vor allem in Bezug auf die Gewinnung von Neupatienten verstanden. Aber ist dies allein sinnvoll? Sollten nicht ...
12.05.2016 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Beim Thema Leistung und Kosten angestellter Zahnärzte werden häufig Zahlen in den Raum gestellt, was angeblich üblich und auch fair sein soll. Es liegt in der Natur der Sache, dass sowohl der Praxisinhaber als auch ...
12.05.2016 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Nach dem sogenannten Splittingverbot dürfen Leistungen aus einem einheitlichen Behandlungsfall nicht in zwei Abrechnungsfälle aufgeteilt und teilweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und teilweise gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) abgerechnet werden. Das gilt auch, wenn ein MKG-Chirurg in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit ausschließlich als Zahnärzte zugelassenen Kollegen tätig wird. So hat das Bundessozialgericht (BSG) am 4. Mai 2016 entschieden (Az. B 6 KA ...