Für viele Mannschaftssportarten gilt der Grundsatz: Can‘t pass, can‘t play! Auf Deutsch: „Wer nicht abgeben kann, kann auch nicht spielen!“ Für Sie als Praxisinhaber ist es sogar notwendig, das Spielfeld zu verlassen. Denn im übertragenen Sinne sind Sie im Team nicht ein Mitspieler, sondern der Trainer. Genau darum geht es beim Delegieren. Sie sind verantwortlich für das Ergebnis, nicht für die Umsetzung. Dafür brauchen Sie eine klare Taktik. Lesen Sie, wie Sie eine solche entwickeln.
In Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit gelten für Zahnarztpraxen schon jetzt strenge Anforderungen. Nun zeichnet sich ab, dass hier die Latte ab dem 28.05.2018 ein ganzes Stück höher gehängt wird, denn ab ...
Sie als Praxisinhaber tragen wirtschaftlich eine große Verantwortung – für sich selbst, für Ihre Mitarbeiter und ggf. für Ihre Familie. Alle finanziellen Sicherheiten und Überschüsse beruhen auf Ihrer ...
„Ein Zahnarzt haftet für eine gegen den zahnmedizinischen Standard verstoßende Behandlung eines unter einer CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) leidenden Patienten (vorliegend eine vorgezogene zahnmedizinische Frontzahnsanierung vor dem Abschluss einer zuvor notwendigen Schienentherapie) auch dann, wenn der Patient diese Behandlung ausdrücklich wünscht. Ein vom Patienten gewünschtes behandlungsfehlerhaftes Vorgehen muss ein Arzt ablehnen. Auch eine eingehende ärztliche Aufklärung über die möglichen ...
Die gesundheitliche Eignung eines Zahnarztes fehlt nicht nur bei Alkoholabhängigkeit, sondern auch bei (chronischem) Alkoholmissbrauch, der mit dem fehlenden Vermögen einhergeht, diesen und die berufliche Tätigkeit ...
Der Fall: In Niedersachsen bot ein Vertragszahnarzt vielen Kollegen an, für sie die ungeliebten Vertretungen in der Notfallbereitschaft zu übernehmen. Das wollte die KZV Niedersachsen unterbinden. Begründung: Das ...
Der organisatorische Aufwand in zahnärztlichen Praxen nimmt dramatisch zu. Bringen Sie Entlastung in die Zahnarzt-Praxis. Der IWW-Lehrgang Praxismanager*in bietet jeder ZFA, ZMF oder ZMV die Chance zu einer qualifizierten Weiterbildung.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Honorardefizite bei der GOZ? So gleichen Sie sie aus!
Im Vergleich mit den entsprechenden BEMA-Positionen schneidet die GOZ oft deutlich schlechter ab. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell zeigt, mit welchen Stellschrauben Sie die Spielräume der GOZ voll ausschöpfen – von Honorarvereinbarungen bis Faktorsteigerungen.
Laut § 10 Abs. 3 GOZ muss sich aus der Rechnung des Zahnarztes die Begründung ablesen lassen, warum eine Abrechnung oberhalb des 2,3-fachen Regelsatzes im konkreten Fall angezeigt war. Diese Begründung muss aus Sicht eines medizinischen und gebührenrechtlichen Laien heraus verständlich sein. Stichwortartige Kurzbegründungen sind, wenn sie diese Anforderungen erfüllen, zulässig und auch ausreichend. Diese Grundsätze betonte das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 13.12.2016 (Az. 26 K ...