Bisher können Zahnärztekammern die Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. als GmbH) berufsrechtlich nicht überprüfen. Denn Kammermitglieder sind nur die Einzelzahnärzte (als natürliche Personen); die Berufsordnungen gelten insofern nur für sie. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert nun aus Patientenschutzgründen eine Pflichtmitgliedschaft auch von juristischen Personen in den (Landes-)Zahnärztekammern.
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung muss der kranke Arbeitnehmer selbst dafür sorgen, dass seine Krankenkasse die Krankmeldungen innerhalb einer Woche erhält. Bei einem Fristversäumnis ruht der Anspruch ...
Vertreter von Dentabene, Zahneins, DentConnect und Acura haben im September 2018 den Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde e. V. (BNZK) gegründet. Der neue Verband möchte die Interessen von Patienten, ...
878.000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der zahnmedizinischen Versorgung ab. Auf jeden Arbeitsplatz bei Zahnärzten oder deren Zulieferern kommt durchschnittlich fast ein weiterer Arbeitsplatz in anderen Bereichen. 391.000 Personen arbeiten in Praxen, Krankenhäusern oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst an der zahnmedizinischen Versorgung der Patienten. Die direkte Bruttowertschöpfung des ganzen zahnärztlichen Systems (ambulante und stationäre Versorgung, Industrie, Handwerk und ...
Die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) soll am 31.12.2018 in Kraft treten. Damit soll der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung verbessert werden.
Ein arabischstämmiger Zahnarzt mit deutscher zahnärztlicher Approbation darf (vorläufig) weiter in seiner Praxis tätig sein. Trotz Beschwerden wegen seiner Deutschkenntnisse lehnte es das Oberverwaltungsgerichts ...
Zum 01.01.2026 wird die vertragszahnärztliche Früherkennung bei Kindern in das sog. Gelbe Heft aufgenommen. Erfahren Sie jetzt in AAZ Abrechnung aktuell, was das für Ihre Abrechnung bedeutet! Die neue Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Änderungen vor und beantwortet viele weitere Praxisfragen.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
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In einem entsprechenden Letter of Intent haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf einheitliche Standards und eine zielgerichtete Aufgabenverteilung für die Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verständigt. Demnach ist als gemeinsame Grundlage für eine solche Akte das Modell der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) vorgesehen. Diese soll ...