12.09.2017 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche – als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige – Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden. Aus dieser BFH-Entscheidung sollten Betroffene die richtigen Schlüsse ziehen.
05.09.2017 · Fachbeitrag ·
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Auch Ihnen wird das Problem wohl bekannt sein: Sie lesen einen Fachtext aus ZP und wissen nicht genau, was sich hinter einem immer wieder verwendeten Fachbegriff wie z. B. „Außergewöhnliche Belastungen“ verbirgt.
04.09.2017 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Machtwort gesprochen: Scheidungskosten sind generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar (BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16, Abruf-Nr. 195889 ).
22.08.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Machtwort gesprochen: Scheidungskosten sind seit dem Jahr 2013 generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Begründung: Bei Scheidungskosten ist die Abzugsbedingung des § 33 Abs. 2 S. 4 Einkommensteuer-Gesetz (EStG), dass man ohne die (Prozess-)Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, nicht erfüllt.
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04.08.2017 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Grundsätzlich ist ein Zahnarzt in einer Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Partnerschaft oder einer MVZ-GbR freiberuflich tätig und damit auch nicht von der Gewerbesteuer betroffen. Dies ändert sich ...
07.07.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Frage: „Sie haben in ZP 05/2017, Seite 8, einen Beitrag unter dem Titel ‚Kassenführung in der Zahnarztpraxis – schärfere Anforderungen seit 01.01.2017‘ veröffentlicht. Dazu habe ich eine ergänzende ...
07.07.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Auch Ehegatten, die jahrelang getrennt leben, können das Recht behalten, zusammen veranlagt zu werden. Das gilt nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Münster vor allem dann, wenn sie ihre persönliche und geistige Gemeinschaft trotz der räumlichen Trennung aufrechterhalten haben („living apart together“).