07.11.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Seit 2015 können Arbeitgeber Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung steuerfrei erstatten. Bisher war nicht geklärt, für welche Kinder diese Steuervergünstigung gilt. Eine bundesweit abgestimmte Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe gibt die Antwort.
07.11.2017 · Fachbeitrag ·
Geänderte Rechtsprechung
Bis vor Kurzem war es für Sie als niedergelassener Zahnarzt nicht möglich, in Ihrem Haus oder Ihrer selbst genutzten Wohnung Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Das ist aufgrund neuer ...
04.10.2017 · Fachbeitrag ·
Wenn das Finanzamt kommt
Gut organisierte und steuerehrliche Zahnärzte haben bei Betriebsprüfungen nichts zu befürchten. Jedoch sind viele steuerliche Vorschriften zu beachten, die bei Betriebsprüfungen regelmäßig auf dem Prüfstand ...
12.09.2017 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche – als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige – Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden. Aus dieser BFH-Entscheidung sollten Betroffene die richtigen Schlüsse ziehen.
05.09.2017 · Fachbeitrag ·
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Auch Ihnen wird das Problem wohl bekannt sein: Sie lesen einen Fachtext aus ZP und wissen nicht genau, was sich hinter einem immer wieder verwendeten Fachbegriff wie z. B. „Außergewöhnliche Belastungen“ verbirgt.
04.09.2017 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Machtwort gesprochen: Scheidungskosten sind generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar (BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16, Abruf-Nr. 195889 ).
22.08.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein Machtwort gesprochen: Scheidungskosten sind seit dem Jahr 2013 generell nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Begründung: Bei Scheidungskosten ist die Abzugsbedingung des § 33 Abs. 2 S. 4 Einkommensteuer-Gesetz (EStG), dass man ohne die (Prozess-)Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, nicht erfüllt.
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