Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland darf nicht den Renditegelüsten versorgungsfremder Investoren geopfert werden! Das betonten Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) auf ihrer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Zahnärztetages 2018.
Eine Zahnarztpraxis ohne Übernachtungsmöglichkeit kann keine „Praxisklinik“ sein (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2018, Az. I ZR 58/18, Urteil unter www.dejure.org). Denn ein Verbraucher setze bei dem ...
Es lohnt sich, bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung einer zahnärztlichen Behandlung sorgfältig zu arbeiten. Ansonsten drohen erhebliche Honorarverluste. Einen besonders drastischen Fall zeigt ...
Bisher können Zahnärztekammern die Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. als GmbH) berufsrechtlich nicht überprüfen. Denn Kammermitglieder sind nur die Einzelzahnärzte (als natürliche Personen); die Berufsordnungen gelten insofern nur für sie. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert nun aus Patientenschutzgründen eine Pflichtmitgliedschaft auch von juristischen Personen in den (Landes-)Zahnärztekammern.
Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung muss der kranke Arbeitnehmer selbst dafür sorgen, dass seine Krankenkasse die Krankmeldungen innerhalb einer Woche erhält. Bei einem Fristversäumnis ruht der Anspruch ...
Die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) soll am 31.12.2018 in Kraft treten. Damit soll der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung verbessert werden.
Digitales Praxismarketing: So nutzen Sie alle Chancen
Immer noch schöpfen viele Zahnarztpraxen das Potenzial digitaler Kommunikation nicht voll aus. Das kostenlose IWW-Webinar am 25.11.2026 zeigt Ihnen, wie Sie die digitalen Kanäle nutzen, um Patienten und Personal zu gewinnen und Stammpatienten effektiv zu binden.
Praxisbegehung: Hier schauen die Behörden genau hin!
Behördliche Praxisbegehungen nehmen zu. ZP Zahnarztpraxis professionell stellt Ihnen daher die 15 häufigsten Hygienemängel in einer neuen Sonderausgabe vor. Anhand von Checklisten und Beispielen erfahren Sie, welche Bereiche besonders kritisch sind und wie Sie Beanstandungen vermeiden.
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Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Ein arabischstämmiger Zahnarzt mit deutscher zahnärztlicher Approbation darf (vorläufig) weiter in seiner Praxis tätig sein. Trotz Beschwerden wegen seiner Deutschkenntnisse lehnte es das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ab, seine Approbation ruhend zu stellen (Beschluss vom 08.10.2018, Az. 13 B 1234/18, Urteil unter www.dejure.org ). Denn ein Ruhen der Approbation hätte für den Zahnarzt wegen des Eingriffs in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz weitreichende Folgen.