23.02.2015 · Nachricht · Gehalt
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Gehälter der Tarifgruppe I für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland in allen Berufsjahrgruppen um 100 Euro brutto. Auf diese Grundvergütungen gibt es für die höheren Tätigkeitsgruppen (TG) weiterhin prozentuale Aufschläge. Diese betragen – je nach Qualifikation – 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 bzw. 30 Prozent in den TG II bis V. Eine weitere Gehaltserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent tritt am 1.
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12.02.2015 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Der Fall: Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) wandte sich dagegen, dass dem in ihrem Bezirk mit hälftigem Versorgungsauftrag an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarzt eine weitere ...
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12.02.2015 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Der Fall: Eine Zahnärztin ist seit dem 1.August 2004 zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. Die Fortbildungsnachweise legte sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nicht innerhalb eines ...
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12.02.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsausübungsgemeinschaft
Während sich der fünfte Teil dieser Beitragsreihe unter anderem mit der Kündigung und dem Ausscheiden einzelner Gesellschafter befasst hat, geht es im sechsten und letzten Teil um das Schicksal der Zweipersonen-Gesellschaft nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Hiermit verbundene Fragen nach einer Abfindung und der Gestaltung bzw. Rechtsfolge einer Konkurrenzklausel werden in diesem Beitrag ebenfalls geklärt.
12.02.2015 · Fachbeitrag ·
Teammanagement
Wenn sich Ihre Mitarbeiterinnen das Leben gegenseitig schwer machen, kann sich das etwa wie folgt äußern: Vergabe unsinniger Arbeitsaufträge, keine Weitergabe von Informationen oder abfällige Äußerungen ...
12.02.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In manchen Zahnarztpraxen werden Formulare für Arbeitsverträge verwendet, die auf Tarifverträge verweisen. Für den einzelnen Praxisinhaber stellt sich die Frage, ob er dieser Empfehlung folgen soll und welche ...
12.02.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Seit dem 1. Januar 2015 ist er da – der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Doch gilt er für jeden Mitarbeiter, den der Praxisinhaber beschäftigt? Und gibt es Fallstricke – etwa bei 450-Euro-Kräften –, die jetzt zu beachten sind? Der Beitrag beleuchtet diese Fragen umfassend.