09.01.2015 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Häufig kommt es vor, dass durch einen zahnärztlichen Eingriff in einer Sitzung kein abschließendes Ergebnis erzielt wird und Folgebehandlungen erforderlich sind. Dem Zahnarzt obliegt in einer solchen Situation eine besondere Hinweispflicht, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 12. September 2014 zeigt (Az. 26 U 56/13, Abruf-Nr. 143221 ).
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
„Einem Zahnarzt steht ein Vergütungsanspruch dann nicht zu, wenn er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung durch den Patienten veranlasst hat. Ist die geleistete Arbeit des Zahnarztes für den Patienten ...
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Vertragszahnarztrecht
Das Sozialgericht (SG) Marburg verfeinert mit dem Urteil vom 7. Mai 2014 seine Rechtsprechung zum sogenannten Splittingverbot: Es gilt auch für die Abrechnung im Bereich Kieferbruch. Die Regelungen in den ...
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Zahnarztbewertung
Arzt- und Zahnarztbewertungsportale im Internet werden immer beliebter. Zumeist gibt es von den Patienten viel Lob für ihren Zahnarzt. Die Zahl der extrem kritischen Bewerter, die sich mit Worten wie „Den kann man keinem weiterempfehlen“ oder „Kein guter Zahnarzt“ äußern, steigt aber leider stetig an. Zu Recht fragt sich der betroffene Zahnarzt dann, ob und wie er sich gegen die ungerechtfertigten Worte zur Wehr setzen kann.
09.12.2014 · Fachbeitrag ·
Berufsausübungsgemeinschaft
Der fünfte Teil dieser Beitragsserie befasst sich mit dem Ende der Berufsausübungsgemeinschaft, der früheren Gemeinschaftspraxis, und den damit verbundenen Fragen, wie zum Beispiel: Wer hat ein Vorkaufsrecht an der ...
25.11.2014 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Am 1. Januar 2013 sind die Arbeitslohngrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben worden. Für Midijobber, deren Gehalt damals zwischen 400 und 450 Euro lag und ...
> Nachricht lesen
20.11.2014 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 5.September 2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
> Nachricht lesen