17.10.2023 · Nachricht ·
Urlaub
Immer wieder scheiden Mitarbeiter Ihres Vermittlerbetriebs nach der
Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubsanspruch passiert. Hier sorgt das LAG Baden-Württemberg für Klarheit: Die Verjährung des Urlaubsanspruchs kann frühestens mit dem Ende der Elternzeit beginnen. Denn der Arbeitnehmer soll seinen vor und während der Elternzeit erworbenen Urlaub nach der Elternzeit nehmen können (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2022, Az. 11 Sa 12/22, Abruf-Nr. 236015 ).
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11.10.2023 · Fachbeitrag ·
Zeitwertkonto/Wertguthaben
Immer wieder werden Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen; Arbeitslohn fließt in dem Zeitpunkt ...
10.10.2023 · Fachbeitrag ·
Bilanz
Viele Vermittler stehen vor Bilanzierungsfragen. Sind Rückstellungen zu bilden? Wofür? In welcher Höhe? Und worin besteht eigentlich der Vorteil? VVP nimmt das zum Anlass, die wichtigsten Rückstellungen für ...
09.10.2023 · Fachbeitrag ·
Maklerhaftung
Maklerkunden fragen nach einem Schadensfall immer mal wieder, ob sie als Versicherungsnehmer (VN) gegenüber dem Versicherer umfassende Auskunft zu ihren Vermögensverhältnissen – und sogar zu denen ihres Lebens- oder Geschäftspartners – erteilen müssen. Oder dürfen sie diese Auskünfte verweigern? Was können Sie als deren Makler raten? Ein aktuelles Urteil des LG Osnabrück mahnt VN und Makler hier zur Vorsicht.
04.10.2023 · Fachbeitrag ·
Kapitalgesellschaften
Der Verzicht auf eine fremdübliche Verzinsung bei einem Darlehen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter führt immer wieder zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Das belegt eine Vielzahl von ...
02.10.2023 · Fachbeitrag ·
Immobilien
Spät hat die Bundesregierung begriffen, dass sie im Wohnungsbau etwas tun muss. Deshalb ist ins Wachstumschancengesetz ein Passus aufgenommen worden, der bei Neubauten in den ersten sechs Jahren jeweils eine degressive ...
02.10.2023 · Nachricht ·
Erstattungszinsen
Werden Erstattungszinsen i. S. v. § 233a Abs. 1 AO festgesetzt, an den Steuerzahler ausgezahlt, und zahlt dieser die Zinsen wiederum aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung ans Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Voraussetzung dafür ist, dass die vom Steuerzahler zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Zinsfestsetzung erhaltenen Erstattungszinsen (BFH, Beschluss vom 01.08.2023, ...