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  • · Fachbeitrag · Maklerhaftung

    Nach dem Schadenfall: Muss der VN Auskünfte zu seinen finanziellen Verhältnissen erteilen?

    von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg

    | Maklerkunden fragen nach einem Schadensfall immer mal wieder, ob sie als Versicherungsnehmer (VN) gegenüber dem Versicherer umfassende Auskunft zu ihren Vermögensverhältnissen ‒ und sogar zu denen ihres Lebens- oder Geschäftspartners ‒ erteilen müssen. Oder dürfen sie diese Auskünfte verweigern? Was können Sie als deren Makler raten? Ein aktuelles Urteil des LG Osnabrück mahnt VN und Makler hier zur Vorsicht. |

    Versicherer interessiert sich für Vermögensverhältnisse

    Die VN war Inhaberin eines Restaurants. Gemäß AVB waren auch durch Feuer verursachte Schäden durch die Versicherung abgedeckt. Zwei Monate nach Abschluss der Versicherung brach durch Brandstiftung ein Feuer im Restaurant der VN aus, das laut Sachverständigengutachten einen Nettoschaden von fast 650.000 Euro verursachte. Gegen den Lebenspartner der VN wurde zunächst wegen Brandstiftung ermittelt, das Verfahren dann aber eingestellt.

     

    Um den Sachverhalt aufzuklären, schickte der Versicherer der VN einen Fragenkatalog, der auch Fragen zu ihrer eigenen finanziellen Situation und der ihres Lebensgefährten enthielt. Die VN beantwortete die Fragen trotz mehrerer Fristsetzungen nur sehr rudimentär.