25.10.2021 · Nachricht ·
Sonderzahlungen
Vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 können Sie als Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro an Ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leisten. Die Corona-Prämie müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen, damit sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Die Finanzverwaltung hat den Nachweis nun ...
25.10.2021 · Nachricht ·
Arbeitslohn
Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf
einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der Versorgungsverpflichtung erforderlichen Leistungen zum Zufluss von ...
25.10.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeitswelt weiter. Viele Vermittlerbetriebe möchten, dass sich möglichst alle Beschäftigten impfen lassen. Um die Impfquote zu erhöhen, werden teilweise hohe Geld- und ...
21.10.2021 · Nachricht ·
Wertguthaben
Eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden, weil kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliegt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.06.2021, Az. 4 K 4206/18, Abruf-Nr. 225310 ) entschieden.
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18.10.2021 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der bAV aktualisiert. Die Anpassungen sind überwiegend zu begrüßen, weil sie einige Unsicherheiten beseitigen, z. B. bezüglich der Auslagerung von ...
15.10.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Konnte die Deutsche Rentenversicherung in Ihrem Vermittlerbetrieb corona-bedingt 2020 oder 2021 keine Betriebsprüfung durchführen, müssen Sie sich auf Sonderregelungen einstellen. Diese Sonderregelungen haben zur ...
13.10.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
In der Corona-Pandemie waren viele Kindertagesstätten geschlossen oder es gab nur Notbetreuungen. Einige Landesregierungen und Kommunale Spitzenverbände haben sich daraufhin auf eine Aussetzung oder gar Rückerstattung von Kita-Beiträgen verständigt. Doch was bedeutet eine solche Aussetzung oder Rückzahlung für die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG, wenn der Arbeitgeber seinerseits keine Leistungen zurückgefordert bzw. Zuschüsse weitergezahlt hat?