28.03.2023 · Nachricht ·
Geschenke/Sachzuwendungen
Ein Leser fragt: Weist der Arbeitgeber nach, dass bei VIP-Logen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistungen auch Werbeleistungen erbracht werden, kann für die Aufteilung des Gesamtbetrags der 40:30:30-Aufteilungsmaßstab für Werbung, Bewirtung und Geschenke angewendet werden. Wie hoch muss der Werbeanteil bei Business-Seats sein, damit die 40:30:30-Aufteilung angewandt werden kann? Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS beantwortet die Frage nachfolgend.
06.03.2023 · Nachricht ·
Pensionszusage
Die Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, kann nicht ...
06.03.2023 · Nachricht ·
Energieerzeugung
Am 27.02. hat das BMF das endgültige Schreiben zum neuen umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz bei der Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht. Dabei geht das BMF u. a. auf das Thema ...
02.03.2023 · Fachbeitrag ·
Gestaltungsmodell
Eine vermögende Frau überlegt, wie sie 2,5 Mio. Euro möglichst steuerneutral auf ihr Kind übertragen kann. Denn würde sie ihm einfach so die 2,5 Mio. Euro schenken, dann würde das rd. 400.000 Euro Schenkungsteuer auslösen. Gleiches gilt, wenn der Erbfall eintreten sollte. Deshalb möchte sie steuergestaltend eingreifen, eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen und diese unter Nießbrauch an das Kind übertragen. Eine Mutter hat die Gestaltung im Jahr 2017 gewählt. Nun liegt der Fall allerdings ...
24.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Kaufen Sie Ihrem Mitarbeiter das private Smartphone zu einem niedrigen, unter dem Marktwert liegenden Preis ab, und überlassen Sie es dem Mitarbeiter unmittelbar danach wieder, lassen sich dadurch Steuern sparen.
22.02.2023 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Denn diese enthalten neben den personenbezogenen Daten, die den Steuerpflichtigen betreffen, ...
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17.02.2023 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Nach dem FG München hat jetzt auch der BFH ein Nettolohnoptimierungs-Modell folgender Art abgesegnet: Der Arbeitnehmer verkauft sein Mobiltelefon an seinen Arbeitgeber zu Preisen zwischen einem und sechs Euro.