04.08.2022 · Nachricht ·
Personalmanagement
Sie können einem ausscheidenden Mitarbeiter ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis mit einer Schlussformel ausstellen, in der Sie ihm für die geleistete Arbeit danken und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünschen. Sie müssen es aber nicht. Der Mitarbeiter hat darauf keinen Anspruch. Dies hat das BAG klargestellt und damit seine Rechtsprechung bestätigt (BAG, Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21, Abruf-Nr. 229365 ).
03.08.2022 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung/Mindestlohn
Viele Vermittlerbetriebe arbeiten mit geringfügig Beschäftigten. Sie müssen zum 01.10.2022 die Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze beachten. Aber nicht nur das. Auch Arbeitsverträge für ...
03.08.2022 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung/Mindestlohn
Zum 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Zugleich wird die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr angehoben.
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28.07.2022 · Fachbeitrag ·
Tippgeber
Das KG Berlin hat sich mit Fragen der Vergütung eines Tippgebers auseinandergesetzt. Es arbeitet heraus, warum der Tippgeber keine Bestandspflege- bzw. Folgeprovisionen ab dem zweitem Jahr ableiten kann.
27.07.2022 · Nachricht ·
Nachhaltigkeit
Ab dem 02.08.2022 sind Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Vermittlung von Kapitalanlagen und Versicherungsanlageprodukten abzufragen. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat am 26.07.2022 eine Musterabfrage zu den ...
25.07.2022 · Nachricht ·
Fortbildung
Es ist nicht zulässig, in einer vorformulierten Fortbildungsvereinbarung die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer
Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten ...
25.07.2022 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Das europäische Recht beeinflusst das nationale Arbeitsrecht immer umgreifender. Zum 01.08.2022 wird die EU-Richtline 2019/1152 umgesetzt. Die Änderungen führen zu Handlungsbedarf bei allen Arbeitgebern. Denn Arbeitsverträge müssen dann zusätzliche Angaben zu Kündigung und Probezeit enthalten. VVP zeigt, wie Sie neue Arbeitsverträge gestalten und bestehende Arbeitsverträge anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein.