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  • 20.12.2022 · Nachricht · Künstlersozialabgabe

    Einmalige Auftragserteilung – noch keine Künstlersozialabgabe

    | Beauftragen Sie nur einmal einen Webdesigner mit der Erstellung einer Website, müssen Sie noch keine Künstlersozialabgabe zahlen. Abgabepflichtig ist nur, wer mehr als gelegentlich Aufträge erteilt. Dies hat das BSG entschieden. |