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  • · Fachbeitrag · Streitschlichtung

    Versicherungsombudsmann ist keine Behörde

    | Der Versicherungsombudsmann ist keine Behörde. Darum greift das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht. Entsprechend muss der Versicherungsombudsmann keinen Zugang zum Organisations- und Aktenplan geben. |

     

    1. Auf den ersten Blick sieht das behördlich aus...

    Auf den ersten Blick erfüllt der Versicherungsombudsmann e.V. eine „öffentliche Aufgabe“. Teilweise entscheidet er Streitigkeiten bis 10.000 EUR sogar verbindlich. Er entlastet darüber die staatlichen Gerichte und hat seine Rechtsgrundlage (Aufgabenübertragung) in § 214 VVG. Seine Bescheide erinnern der äußeren Aufmachung nach durchaus an „behördliche Bescheide“.

     

    2. ... ist es aber nicht, sagt das VG Berlin

    Dieser erste Anschein täuscht jedoch. Das folgt aus einer Entscheidung des VG Berlin (19.12.19, VG 2 K 178.19, Abruf-Nr. 214344). Das VG stellt klar, dass der Versicherungsombudsmann e.V. keine Behörde des Bundes ist. Bestätigt wurde das durch das OVG Berlin-Brandenburg, das den Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen hat (15.5.20, 12 N 24/20).