01.10.2020 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Ungenutzte Gebäude: Diese Kontrollpflichten hat der VN bei wasserführenden Anlagen
| Für nicht genutzte Gebäude reicht die für die kalte Jahreszeit vereinbarte Sicherungsmaßnahme (Entleeren der Wasserleitung oder alternativ Heizen und Kontrolle) nicht aus. Vielmehr sind die Gebäude bzw. Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und wasserführende Anlagen und Einrichtungen abzusperren und zu entleeren. Beide Maßnahmen sind nebeneinander durchzuführen, eine einzelne Maßnahme genügt nicht. Nicht genutzt bedeutet, dass das Gebäude leer steht und nicht als Wohnung oder Lager gebraucht wird. Die Absicht, die Wohnung künftig als möbliertes Mietobjekt zu nutzen genügt nicht. So entschied es das OLG Koblenz. |