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  • 30.08.2019 · Nachricht · Wohngebäudeversicherung

    Eingeschränkte Dokumentationspflicht des Maklers

    | Ist der Versicherungsvermittler (hier: Makler) zu einer Besichtigung des zu versichernden Objekts nicht verpflichtet, hat er keine Pflicht, zu dokumentieren, ob im Rahmen der Beratung eine Besichtigung stattgefunden hat. Das Fehlen einer solchen Dokumentation führt zu keiner Beweiserleichterung für den VN. |