· Urteilsbesprechung · Wohngebäudeversicherung
Das gilt zum Umfang der Schadenermittlungs- und Reparaturkosten nach Nässeschäden
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn
Schadenermittlungskosten für den verstopften Ablauf einer Dusche sind erstattungsfähig. Auch wenn die Ursache eines unstreitigen Nässeschadens rückblickend nicht mehr festgestellt werden kann, können die angefallenen Kosten als Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten den Umständen nach geboten sein. Bei der Frage der Gebotenheit kommt es auf eine ex ante-Betrachtung an. So entschied es das OLG Hamburg.
Sachverhalt
Der VN begehrt von dem VR weitere Versicherungsleistungen nach einem Nässeschaden in der Dusche eines Bads im zweiten Obergeschoss. Die maßgeblichen Bestimmungen der einbezogenen AVB lauten u. a.:
AVB (Baustein SicherheitPlus 2014) |
| 1.1.2 Welche Kosten sind versichert? Neben den in Ziffer 1.1.1 geregelten versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufgeführten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versicherungsfalls notwendig sind.
1.2.1 Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
1.2.3 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
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| 1.3.1 Wie wird die Entschädigung berechnet?
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