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  • · Urteilsbesprechung · Wohngebäudeversicherung

    Das gilt zum Umfang der Schadenermittlungs- und Reparaturkosten nach Nässeschäden

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

    Schadenermittlungskosten für den verstopften Ablauf einer Dusche sind erstattungsfähig. Auch wenn die Ursache eines unstreitigen Nässeschadens rückblickend nicht mehr festgestellt werden kann, können die angefallenen Kosten als Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten den Umständen nach geboten sein. Bei der Frage der Gebotenheit kommt es auf eine ex ante-Betrachtung an. So entschied es das OLG Hamburg.

     

    Sachverhalt

    Der VN begehrt von dem VR weitere Versicherungsleistungen nach einem Nässeschaden in der Dusche eines Bads im zweiten Obergeschoss. Die maßgeblichen Bestimmungen der einbezogenen AVB lauten u. a.:

     

    AVB (Baustein SicherheitPlus 2014)

    1.1.2 Welche Kosten sind versichert?

    Neben den in Ziffer 1.1.1 geregelten versicherten Sachen sind auch die nachstehend aufgeführten Kosten versichert, soweit diese infolge eines Versicherungsfalls notwendig sind.

     

    • 3) Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten
    • Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens insoweit, als deren Aufwendung den Umständen nach geboten war. …

     

    1.2.1 Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

    • 1) Versicherte Gefahren
    • Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch …
    • b) Leitungswasser (siehe Ziffer 1.2.3) zerstört oder beschädigt werden … (Versicherungsfall). …
    • 2) Vorliegen eines Versicherungsfalls bei Rohrbruch- und Frostschäden
    • Im Rahmen der Gefahr Leitungswasser (siehe Ziffer 1.2.3) werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung … entschädigt.

     

    1.2.3 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?

    • 1) Definition Leitungswasser
    • Leitungswasser ist Wasser, das aus
      • Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
      • Einrichtungen, die mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbunden sind oder aus deren Wasser führenden Teilen, …
    • bestimmungswidrig ausgetreten ist.
    • 2) Versicherungsschutz gegen Rohrbruch- und Frostschäden
    • a) Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude
    • Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
      • der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen),

    1.3.1 Wie wird die Entschädigung berechnet?

    • 1) Umfang der Ersatzpflicht
    • c) Ersatzpflicht bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen
    • Bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten … ersetzt, höchstens jedoch der Versicherungswert bzw. Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.