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  • 29.10.2025 · Nachricht · Insolvenzrecht

    Insolvenzschutz für Leistungen aus Grundfähigkeitsversicherung

    | Forderungen auf Leistungen aus einer Grundfähigkeitsversicherung fallen – vorbehaltlich einer zu beantragenden Pfändbarkeitserklärung entsprechend § 850b Abs. 2 ZPO – nicht in die Insolvenzmasse. Sie unterliegen einem besonderen Pfändungsschutz. |