·Fachbeitrag ·Hausratversicherung
Vorsicht: Elektrofahrräder sind nicht immer mitversichert
| Elektrofahrräder bzw. Pedelecs werden immer beliebter. Was viele aber nicht wissen: Nur bestimmte Varianten sind über die Hausratversicherung bzw. Privat-Haftpflicht abgesichert. |
Hierauf weist die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG hin. Grundsätzlich sind Fahrräder über die Hausratversicherung in Verbindung mit dem Paket „Fahrrad“ und über die Privat-Haftpflicht mitversichert. Wann aber auch ein Elektrofahrrad noch als konventionelles Fahrrad gilt und damit unter diese Regelung fällt, ist vielen VN nicht bekannt.
Allgemein gilt: Werden bei einem Umbau überwiegend Standardbauteile verwendet und bleibt das Fahrrad in seiner Natur erhalten, wird kein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. So können z.B. bestimmte Um- und Anbauten, wie die Ausstattung mit einem tretunterstützenden Elektromotor bis 25 km/h, vorgenommen werden, ohne den Versicherungsschutz zu beeinträchtigen. Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h sind über die Privat-Haftpflicht abgedeckt. Eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für das Pedelec wird grundsätzlich erforderlich, wenn
- es auch bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h mit Tretunterstützung fährt,
- ein tretunabhängiger Zusatzantrieb, wie z.B. bei E-Bikes und E-Rollern, vorhanden ist,
- eine Betriebserlaubnis oder ein Versicherungskennzeichen erforderlich sind
- oder Helm-, Führerschein- oder Versicherungspflicht für das Lenken des Fahrzeugs besteht.
Nicht versichert sind generell E-Scooter, wie z.B. die beliebten Segway-Stehroller. Dabei handelt es sich um Elektroroller ohne Tretantrieb, welche wie ein Mofa per Gaszug beschleunigt werden.
Besteht Unsicherheit darüber, ob ein Fahrrad mit Elektromotor über die Hausratversicherung bzw. Privat-Haftpflicht mitversichert ist oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich ist, sollten sich Radfahrer bei ihrem VR informieren, um im Schadenfall umfassend abgesichert zu sein.