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  • 03.07.2015 · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Schadenersatzanspruch des Ehegatten bei heimlichem Ummelden

    Meldet ein Ehegatte während des Zusammenlebens heimlich die Hausratversicherung für die gemeinsame Ehewohnung auf eine allein in seinem Eigentum stehende Wohnung um, verstößt er gegen die ihn nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB treffende Vermögensfürsorgepflicht gegenüber dem anderen Ehegatten.