Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Balkonkraftwerke ‒ sind sie obligatorisch mitversichert?

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | Mini-Photovoltaikanlagen, häufig auch Balkonkraftwerke genannt, werden immer beliebter. Mieter stecken sich kleine Photovoltaikmodule auf das Balkongerüst oder gleich größere Module, die in den Balkon eingehängt bzw. stabil montiert werden. Sind die Module obligatorisch über die Hausratversicherung abgedeckt und zahlt diese auch Schäden, wenn die Police vielleicht schon älter ist und das Kraftwerk erst nachträglich in Betrieb genommen wird? |

    1. Balkonkraftwerke gehören grundsätzlich zum Hausrat

    „Die bestehende Hausratversicherung des Mieters schützt das Balkonkraftwerk“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Balkonkraftwerke sind damit ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitz versichert.

     

    Anders als bei großen Photovoltaikanlagen, die meist auf Dächern installiert werden, gibt es für die kleineren Balkonkraftwerke keine eigenständigen Policen. Grundsätzlich spielt es daher keine Rolle, ob eine Hausratversicherung schon länger vor dem Kauf der Anlage abgeschlossen wurde. Aber wie so oft gilt: Die Vertragsbedingungen zwischen älteren und aktuellen Policen können sich deutlich unterscheiden.