· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Elementarschadenversicherung – wann ist es ein Überschwemmungsschaden?
Bei der Elementarschadenversicherung gibt es immer wieder Streit, ob ein Schaden ein Überschwemmungsschaden ist. Verschiedene Urteile helfen Ihnen, den Schaden richtig einzuordnen.
1. Überschwemmungsschaden nach BEW
Gemäß § 2 Buchst. a) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW 2000) leistet der VR „Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes (§ 3) zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen“.
Nach § 3 Nr. 1 BEW ist eine Überschwemmung „eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt (Versicherungsgrundstück), durch
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