· Fachbeitrag · Die Basics
Hausratversicherung: Das gilt beim Umzug
Bei einem Umzug muss vieles bedacht werden. Das gilt auch für die Versicherung des Hausrats. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick, was zu berücksichtigen ist.
1. Information des VR
Sobald der Umzugstermin feststeht, sollte der VR über die neue Adresse und die neue Wohnfläche informiert werden. In der Versicherungspolice ist angegeben, wann der VR spätestens über einen Umzug informiert werden muss.
Wer in eine deutlich größere Wohnung zieht und dies der Versicherung nicht mitteilt, bekommt unter Umständen Schäden später nur teilweise ersetzt. Doch auch ein Wohnungswechsel in ein kleineres Domizil sollte gemeldet werden. Der Beitrag kann niedriger sein – auch wenn der gesamte Hausrat in der neuen Wohnung Platz gefunden hat“.
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