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  • 18.05.2018 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Zusage von Abwehrdeckung durch Rechtsschutzversicherer

    | Der Zusage von Abwehrdeckung durch den Rechtsschutzversicherer kommt die Wirkung von § 362 Abs. 1 BGB erst dann zu, wenn der VN endgültig von der Gefahr befreit ist, Gebührenansprüche seines Rechtsanwalts erfüllen zu müssen. |