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  • 01.10.2024 · Nachricht · Rechtsschutzversicherung

    Wirksame Bestimmungen zum Schiedsgutachterverfahren

    Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes durch den VR wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (hier: § 3a Abs. 2 S. 1 und 2 , Abs. 4 S. 1 und 2 ARB 2019) sind wirksam.