Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Ausschlussklausel „nichteheliche Lebensgemeinschaft“

    | Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 4 lit. b ARB-RU-2007 („in ursächlichem Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“) setzt einen ursächlichen Zusammenhang des zwischen nichtehelichen Lebenspartner geführten Rechtsstreits, für den Deckungsschutz begehrt wird, mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft voraus. |

     

    Hierauf wies das OLG München hin (3.6.16, 25 U 1054/15, Abruf-Nr. 187876). Die Richter machten deutlich, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt werden dürfe, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet. Als Risikoausschlussklausel sei die Klausel grundsätzlich eng auszulegen.

     

    Daher genüge ein bloßer zeitlicher Zusammenhang jedenfalls nicht. Der Konflikt, der zu dem Rechtsstreit zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern führt, müsse seine Ursache in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben. Dies sei nicht der Fall bei Rechtsgeschäften zwischen Lebenspartnern bzw. ehemaligen Lebenspartnern, wie sie typischerweise auch mit Dritten abgeschlossen werden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 1 | ID 44436250