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  • 05.06.2019 · Fachbeitrag · Deckungsschutz

    Teilrechtsschutz: So wird abgerechnet

    | Ist Ihr Mandant nur teilweise rechtsschutzversichert oder vertreten Sie mehrere Mandanten, von denen nur einer rechtsschutzversichert ist, hat der BGH (RVG prof. 05, 163) entschieden: Der VR muss nur die Quote der Prozesskosten erstatten, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig ist. Wir zeigen, wie sie sich berechnet. |