·Fachbeitrag ·Versicherungsvertragsrecht
Prämienanpassung: Begründung ‒ Verjährung ‒ Strategien ‒ Taktiken
von RA Sascha Conradi, FA VersR und RA Michael Schneider, beide Jordan Fuhr Meyer GbR RAe StB, Bochum
| Der BGH hat sich am 16.12.20 (IV ZR 294/19, Abruf-Nr. 219856 und IV ZR 314/19, Abruf-Nr. 219857) mit der Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung und am 17.11.21 (IV ZR 113/20, Abruf-Nr. 225892) mit der Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung auseinandergesetzt. Der Beitrag beleuchtet die Folgen dieser Entscheidungen. |
1. Anforderungen an die Begründung der Prämienanpassung
Nach § 203 VVG ist die Prämienerhöhung in der PKV an vier Voraussetzungen gebunden.
Übersicht / Voraussetzungen der Prämienerhöhung nach § 203 VVG |
Nach § 203 VVG ist die Prämienerhöhung in der PKV an diese Voraussetzungen gebunden:
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