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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Keine Feststellungsklage nach Ablauf der Erstbemessungsfrist

    | Nach Ablauf der Erstbemessungsfrist ist eine auf Feststellung der Pflicht zur Erbringung der Invaliditätsleistung gerichtete Feststellungsklage regelmäßig unzulässig. Hierauf wies das OLG Frankfurt a. M. hin. |

     

    1. Das Problem

    Der Kläger hatte einen Unfall erlitten und diesen mündlich beim VR angezeigt. Der VN legte zunächst einen Therapiebericht vor, später einen „Ärztlichen Erstbericht“, auf dem der behandelnde Hausarzt die Frage nach Dauerfolgen mit einem Fragezeichen versehen hatte. Da der VR eine Leistung verweigerte, erhob der VN Feststellungsklage, dass der VR ihm gegenüber zur Erbringung der bedingungsgemäßen Invaliditätsleistung verpflichtet sei.

     

    2. OLG Frankfurt a. M. hält Klage für unzulässig

    Das OLG Frankfurt a. M. wies die Klage als unzulässig ab (13.7.22, 7 U 88/21, Abruf-Nr. 231294). Dabei stützt es sich auf folgende Gründe: