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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Das müssen Sie bei einer Rückforderung von Leistungen durch den Versicherer wissen

    von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte

    • 1. Verlangt ein Unfallversicherer an den VN erbrachte Entschädigungsleistungen zurück, muss der VN aufgrund der ihn insoweit treffenden sekundären Darlegungslast Umstände darlegen, aus denen er ableitet, die Leistung mit Rechtsgrund erhalten zu haben. Nur das Vorliegen dieser Umstände muss der VR widerlegen.
    • 2.Das Gericht kann die Überzeugung vom Vorliegen nur vorgetäuschter bzw. absichtlich herbeigeführter Versicherungsfälle (hier: Unfallversicherung) auch darauf stützen, dass eine ungewöhnliche Vielzahl vermeintlicher Unfälle als Bagatellereignisse ohne objektiven medizinischen Verletzungsnachweis vorliegen.

    (OLG Hamm 19.5.11, 20 U 149/10, Abruf-Nr. 113709)

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der VN hatte eine Vielzahl von Unfallversicherungen abgeschlossen, aus denen er in den Jahren 2003 bis 2006 fast immer gegenüber mehreren VR eine Vielzahl von Bagatellunfällen gemeldet hat. Mit der (Verdachts-)Diagnose Gehirnerschütterung hat er jeweils einige Tage stationär verbracht. Dafür ist ihm das vereinbarte Krankenhaustagegeld in der großen Mehrzahl der Fälle ausgezahlt worden, in sechs Fällen auch von dem jetzt auf Rückzahlung klagenden VR. Der VN ist wegen der Vortäuschung von Unfällen wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

     

    Der VN hat sich damit verteidigt, gerade diesen sechs Fällen läge ein „richtiger“ Unfall zugrunde. Im Übrigen seien die Ansprüche verjährt. Der VR hat darauf verwiesen, dass der VN auch wegen der in Rede stehenden Fälle strafrechtlich verurteilt worden ist. Er, der VR, habe erst im Jahre 2008 davon Kenntnis erlangt, dass den Ansprüchen kein Unfall zugrunde liege.