13.10.2025 · Urteilsbesprechung · Restschuldlebensversicherung
Vorsätzliche Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand?
Die Feststellung, dass eine vorsätzliche Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist (Ziffer 3.3. S. 2 Restschuldlebensversicherung), kann auch ohne die Einholung eines medizinischen Sachverständigen-Gutachtens getroffen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Möglichkeit nachvollziehbarer Motive für eine Selbsttötung offensichtlich ausgeschlossen ist (hier: Suizid in der nur als wahnhaft zu begreifenden Vorstellung des Leidens an einer Leberzirrhose).
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