13.10.2025 · Urteilsbesprechung · Restschuldlebensversicherung
Vorsätzliche Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand?
| Die Feststellung, dass eine vorsätzliche Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist (Ziffer 3.3. S. 2 Restschuldlebensversicherung), kann auch ohne die Einholung eines medizinischen Sachverständigen-Gutachtens getroffen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die Möglichkeit nachvollziehbarer Motive für eine Selbsttötung offensichtlich ausgeschlossen ist (hier: Suizid in der nur als wahnhaft zu begreifenden Vorstellung des Leidens an einer Leberzirrhose). |
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