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  • 05.11.2019 · Nachricht · Rechtsprechung

    Pflicht zur Erstellung eines HKP gilt auch für Praxen im EU-Ausland

    | Auch Zahnarztpraxen im EU-Ausland, die in Deutschland krankenversicherte Patienten behandeln, müssen vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Andernfalls hat der Patient keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der Behandlungskosten (LSG Niedersachsen-Bremen 14.5.19, L 4 KR 169/17, Abruf-Nr. 209638 ). |