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  • 04.02.2019 · Fachbeitrag · Private Lebensversicherung

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

    Verwendet der VR bei der Belehrung über das Widerspruchsrecht das Wort „spätestens“ (ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie), macht dies die Belehrung nicht fehlerhaft.