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  • 04.02.2019 · Fachbeitrag · Private Lebensversicherung

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

    | Verwendet der VR bei der Belehrung über das Widerspruchsrecht das Wort „spätestens“ (ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie), macht dies die Belehrung nicht fehlerhaft. |