22.08.2017 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Kein Versicherungsschutz bei Eizellspende im Ausland
| § 1 Abs. 3 MB/KK 2009 ist dahingehend auszulegen, dass der VR lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzt, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Diese Klarstellung traf der BGH. |
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