15.11.2021 · Nachricht · Lebensversicherung
Nach Auszahlung kann Leistungshöhe nicht herabgesetzt werden
Hat ein Lebens-VR irrtümlich den Rückkaufswert ausgezahlt, kann er die Höhe der künftigen Leistungen aus dem Rentenversicherungsvertrag nicht einseitig unter Verrechnung mit seinem (vermeintlichen) Rückforderungsanspruch herabsetzen.
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